„Ich bin kein Motzer, sondern ich bin ein Macher.“ „Ich kann nur etwas bewegen, wenn ich mich auch engagiere.“ „Selbstständigkeit ist für mich das A und O.“ „Es muss auch Menschen geben, die die unbequeme Wahrheit aussprechen.“ Das sind nur einige Antworten unserer Neumitglieder auf die Frage: Warum sind Sie der FDP beigetreten?
Sie wollen auch, dass unser Land mehr aus seinen Potenzialen macht? Sie haben Ihren eigenen Kopf und lassen sich keine Denkverbote erteilen? Sie wollen sich mehr für unser Land einsetzen?
Dann sind Sie bei der FDP gut aufgehoben. Sie stärken die Idee der Freiheit und helfen mit, einen Politik- und Mentalitätswechsel in Deutschland zu erreichen! Politik macht Spaß: Sie kommen in Kontakt mit Gleichgesinnten und nehmen Einfluss auf die Gestaltung Ihrer Umwelt! Sie können Ihre Ideen vor Ort und auf Landesebene unmittelbar einbringen und mit den politischen Entscheidern diskutieren! Sie erhalten politische Informationen aus erster Hand – aktuell und ungefiltert! Sie sind eingeladen in Partei und Fraktion politische Verantwortung zu übernehmen! Sie werden zu einem bundesweiten Neumitgliederkongress, zu Veranstaltungen vor Ort, zu weiteren Kongressen auf Landes- und Bundesebene eingeladen. Sie können sich auch im Internet vernetzen und Zugang zu internen Informationen für Mitglieder erlangen. Gestalten Sie mit und werden Sie Mitglied der FDP
Ihr Jan Mühlmann-Skupien Fraktionsvorsitzender und Ortsvorsitzender der FDP Rangsdorf
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_______________________________________________________________________________________ Steuerliche Informationen: Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu. |