Sie wollen auch, dass unsere Gemeinde und unser Land mehr aus seinen Potenzialen macht?

Sie haben Ihren eigenen Kopf und lassen sich keine Denkverbote erteilen?

Sie wollen sich mehr für unsere Gemeinde und unser Land einsetzen? 

 

Dann sind Sie bei der FDP gut aufgehoben.

Sie stärken die Idee der Freiheit und helfen mit, einen Politik- und Mentalitätswechsel in Deutschland zu erreichen! 

Politik macht Spaß: Sie kommen in Kontakt mit Gleichgesinnten und nehmen Einfluss auf die Gestaltung Ihrer Umwelt!

Sie können Ihre Ideen vor Ort und auf Landesebene unmittelbar einbringen und mit den politischen Entscheidern diskutieren! 

Sie erhalten politische Informationen aus erster Hand – aktuell und ungefiltert! 

Sie sind eingeladen in Partei und Fraktion politische Verantwortung zu übernehmen! 

Sie werden zu einem bundesweiten Neumitgliederkongress, zu Veranstaltungen vor Ort, zu weiteren Kongressen auf Landes- und Bundesebene eingeladen.

Sie können sich auch im Internet vernetzen und Zugang zu internen Informationen für Mitglieder erlangen.


Gestalten Sie mit und werden Sie Mitglied der FDP

 

Ihr Jan Mühlmann-Skupien

Fraktionsvorsitzender und Schatzmeister der FDP Rangsdorf


Schäferweg 1
OT Groß Machnow
15834 Rangsdorf
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Telefon: 033708444415
Mobil: 01755646355

 

Wer uns finanziell unterstützen will kann das mit einer Spende auf unser Konto tun.

 

FDP OV Rangsdorf

Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS)

Bankleitzahl: 16050000

Kontonummer: 3637021861

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Steuerliche Informationen:  

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und

können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer

Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere

gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. 

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der

Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt

zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 €

nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die

Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am

Anfang des Folgejahres automatisch zu.